# Bëllegen Akt in Luxemburg: aktuelle Regeln und Beispiele

Was die Steuergutschrift abdeckt, wer in Frage kommt, Wohnpflichten und die Ankündigung für 2026

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Veröffentlicht: 2026-08-09T16:40:13.561Z
Aktualisiert: 2026-08-09T16:40:13.561Z

Direkte Antwort: Die am 9. August 2026 geprüfte Obergrenze des Bëllegen Akt betrug 40.000 € pro berechtigtem Käufer, wobei mindestens 100 € an Gebühren verbleiben. Sie gleicht Registrierungs- und Transkriptionsgebühren für eine qualifizierende tatsächliche Hauptwohnung aus. Eine geplante Obergrenze von 45.000 € wurde im Juli 2026 angekündigt, wartete jedoch noch auf das Inkrafttreten des Gesetzes. Bestätigen Sie daher den anwendbaren Betrag mit der AED oder dem Notar.

## Das Wichtigste

- Die am 9. August 2026 geprüfte Obergrenze betrug 40.000 € pro berechtigtem Käufer.
- Die Gutschrift gleicht Registrierungs- und Transkriptionsgebühren aus, nicht alle Erwerbskosten.
- Ungenutztes Guthaben kann nach Bestätigung für einen späteren qualifizierenden Kauf wiederverwendet werden.
- Die Verletzung von Wohnpflichten kann die vollständige Rückzahlung plus gesetzliche Zinsen erfordern.

## Direkte Antwort

Die [AED/PFI](https://pfi.public.lu/fr/citoyen/enregistrement/credit-impot.html) gibt an, dass die festgelegte Obergrenze des Bëllegen Akt 40.000 € pro berechtigtem Käufer beträgt. Die Gutschrift reduziert die Registrierungs- und Transkriptionsgebühren bei einem qualifizierenden Kauf für die eigene tatsächliche Hauptwohnung des Käufers. Mindestens 100 € an Gebühren bleiben bestehen. Sie zahlt nicht die Vergütung des Notars, die Kosten für die Hypothekenurkunde, Kreditgebühren oder Versicherungen.

## Wie die Gutschrift die Gebühren verändert

Bei einem gewöhnlichen Kauf beträgt der offizielle Satz 6 % Registrierung plus 1 % Transkription. Die Gutschrift wird auf diese Gebühren angerechnet. Wenn die Bruttogebühren unter dem verfügbaren Guthaben eines berechtigten Käufers liegen, kann der ungenutzte Betrag für einen späteren qualifizierenden Erwerb verwendet werden. Fragen Sie den Notar oder die AED, um das Guthaben zu bestätigen, anstatt anzunehmen, dass die volle Obergrenze verbleibt.

## Rechenbeispiel: ein Kauf für 500.000 €

Zum Beispiel ergeben sich bei einem qualifizierenden Kauf für 500.000 € 6 % Registrierung plus 1 % Transkription, also 35.000 € an Bruttogebühren. Ein einzelner Käufer, dessen Berechtigung und ein Guthaben von mindestens 35.000 € bestätigt sind, würde dennoch das gesetzliche Minimum von 100 € zahlen, nicht null. Dieses Beispiel schließt die Vergütung des Notars, Auslagen, Hypothekenurkunde, Bankkosten und Versicherungen aus. Verwenden Sie das [ChatHome Hypothekenvorbereitungstool](/de/financial-tools/mortgage/prepare), um diese Posten getrennt zu halten.

## Wer und was kann in Frage kommen?

Das [Guichet-Verfahren](https://guichet.public.lu/en/citoyens/logement/aides/aides-indirectes-avantages-fiscaux/credit-impot-actes-notaries.html) beschreibt natürliche Personen, die eine Wohnung für ihre eigene tatsächliche Hauptwohnung kaufen. Es gibt keinen Vermögens-, Immobilienwert-, Katastereinkommens- oder Käufereinkommenstest. Qualifizierendes Eigentum kann eine Wohnung, ein Gebäude im Bau oder ein baureifes Wohngrundstück umfassen, vorbehaltlich der detaillierten Bedingungen. Zweit- oder Wochenendwohnungen, Miet- oder Gewerbeimmobilien, Schenkungen und Erbschaften sind keine qualifizierenden Nutzungen.

Die Wohnsitzdokumentation unterscheidet sich für Einwohner Luxemburgs, des EWR und von Drittländern. Der Notar beantragt die Gutschrift in der Urkunde. Schlussfolgern Sie die Berechtigung nicht allein aus der Staatsangehörigkeit; lassen Sie den Notar oder die AED die erforderlichen Nachweise für die Situation des Käufers bestätigen.

## Bewohnungsfristen und Rückzahlungsrisiko

Guichet gibt an, dass der Käufer die Wohnung in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Urkunde beziehen muss, oder innerhalb von vier Jahren bei Grundstücken oder Gebäuden im Bau, und dort mindestens zwei ununterbrochene Jahre wohnen muss. Übertragung, vorzeitige Vermietung – einschließlich der Vermietung eines Teils der Immobilie – oder die Beendigung der qualifizierenden Wohnnutzung kann die vollständige Rückzahlung plus gesetzliche Zinsen auslösen. Eine relevante Änderung muss der AED innerhalb von drei Monaten gemeldet werden.

Die AED kann eng beschriebene Ausnahmen oder Verlängerungen in Betracht ziehen, aber diese sind Ermessenssache. Planen Sie nicht mit einem automatischen Härtefallverzicht.

## Ist die Obergrenze 40.000 € oder 45.000 €?

Die am 9. August 2026 verifizierte Obergrenze betrug 40.000 € pro berechtigtem Käufer. Die [Regierungsankündigung](https://mlogat.gouvernement.lu/fr/actualites.gouvernement2024%2Bfr%2Bactualites%2Btoutes_actualites%2Bcommuniques%2B2026%2B07-juillet%2B16-meisch-roth-booster-wunnengsbau2.html), aktualisiert am 17. Juli 2026, besagte, dass die Obergrenze auf 45.000 € für Erwerbe ab dem 16. Juli 2026 angehoben würde, und beschrieb eine Erstattung nach Inkrafttreten des Gesetzes. Da dieser Wortlaut zukunftsgerichtet war, behandeln Sie 45.000 € als angekündigt und nicht als festgelegt, bis AED, Guichet oder der Notar das für die Urkunde geltende Gesetz bestätigen.

## Vor der Unterzeichnung

1. Stellen Sie sicher, dass die beabsichtigte Nutzung eine tatsächliche Hauptwohnung ist.
2. Bitten Sie den Notar, die Berechtigung und das ungenutzte Guthaben jedes Käufers zu bestätigen.
3. Überprüfen Sie die Bewohnungsfrist für den Immobilientyp.
4. Halten Sie Notar-, Hypotheken-, Bank- und Versicherungskosten außerhalb der Gutschriftsberechnung.
5. Überprüfen Sie die 45.000 €-Ankündigung erneut gegen das am Urkundendatum geltende Gesetz.

Rechts- und Steuerinformationen geprüft am 9. August 2026. Durchsuchen Sie aktuelle [Häuser zum Verkauf](/de/buy) erst, nachdem Sie ein Budget festgelegt haben, das auch ohne unbestätigte Gutschriftserhöhung funktioniert.

## Methodik

Die Regeln sind in festgelegte AED/Guichet-Anforderungen und einen klar gekennzeichneten Regierungsvorschlag unterteilt. Das Beispiel verwendet nur offizielle Prozentsätze und ein ausdrücklich bestätigtes Guthaben.

## Einschränkungen

Berechtigung, Restguthaben, Behandlung von Immobilien und Ausnahmen von der Wohnpflicht erfordern die Bestätigung durch die AED oder den Notar. Dies sind allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

## Quellen

- AED/PFI, enacted tax-credit rules, checked 9 August 2026 — https://pfi.public.lu/fr/citoyen/enregistrement/credit-impot.html
- Guichet, Bëllegen Akt procedure, checked 9 August 2026 — https://guichet.public.lu/en/citoyens/logement/aides/aides-indirectes-avantages-fiscaux/credit-impot-actes-notaries.html
- Luxembourg Government, housing announcement updated 17 July 2026 — https://mlogat.gouvernement.lu/fr/actualites.gouvernement2024%2Bfr%2Bactualites%2Btoutes_actualites%2Bcommuniques%2B2026%2B07-juillet%2B16-meisch-roth-booster-wunnengsbau2.html

## Häufig gestellte Fragen

### Ist der Bëllegen Akt nur für Erstkäufer?

Nein. Das Verfahren basiert auf der qualifizierenden tatsächlichen Hauptwohnung und dem verfügbaren Guthaben, nicht auf einem einfachen Erstkäufer-Label.

### Kann ungenutztes Guthaben wiederverwendet werden?

Ja, ein ungenutzter Betrag kann einen späteren qualifizierenden Erwerb unterstützen. Fragen Sie die AED oder den Notar, um den verbleibenden Betrag zu bestätigen.

### Gilt 45.000 € bereits?

Die Regierung hat es angekündigt, aber die am 9. August 2026 geprüfte Quelle bezog sich auf das zukünftige Inkrafttreten des Gesetzes. Bestätigen Sie den festgelegten Betrag für die Urkunde.
