Das ist ein Treffen mit Bauunternehmen mehr als im Jahr davor. Weggebrochen sind die Einträge des Wohnungsbauministeriums selbst, von 30 auf 1, und in keinem der beiden Jahre taucht eine Mieterorganisation auf.
Von der ChatHome-Redaktion · Aktualisiert am
Wir haben alle 517 Einträge im Register der Treffen der Regierungsmitglieder mit Interessenvertretern (registre des entrevues, Fassung vom 16. September 2026) gelesen und die 12 Monate vor dem „Booster fir de Wunnengsbau“ vom 16. Juli 2026 mit den 12 Monaten davor verglichen. Die erfassten Treffen der Bau- und Immobilienbranche zum Wohnen blieben stabil: 7, dann 8. Die übrigen Einträge zum Wohnen fielen von 30 auf 4, fast vollständig im eigenen Abschnitt des Wohnungsbauministeriums, der eine Welle von Treffen mit Gemeinden verzeichnet hatte; das Register kann nicht sagen, ob dieses Ministerium aufhörte, Treffen abzuhalten, oder aufhörte, sie zu erfassen. Vier der sieben Booster-Maßnahmen spiegeln erfasste Forderungen der Branche wider, eine davon eng: eine zeitliche Abfolge, kein Beweis für Einfluss. Wenn Sie kaufen, zählen zwei eingereichte Gesetzentwürfe schon jetzt: Nach Gesetzentwurf 8836 hängt der höhere Betrag für junge Käufer vom Datum Ihrer Urkunde ab, und die Befreiung beim Kauf auf Plan nach Gesetzentwurf 8807 gilt auch für den Kauf zum Vermieten.
Kurz gesagt
chathome.lu erklärt: 35 oder jünger und kurz vor der Unterzeichnung: Nach Gesetzentwurf 8836 in der eingereichten Fassung gilt der höhere Betrag für junge Käufer (300.000 € zuzüglich 30.000 € pro Kind) nur für nach Inkrafttreten des Gesetzes unterzeichnete Urkunden; für frühere gibt es kein Antragsverfahren. Beim Kauf einer höchstens zu 80 % fertiggestellten Wohnung auf Plan, auch zum Vermieten, würden nach Gesetzentwurf 8807 in der eingereichten Fassung die Registrierungsgebühren für den bereits gebauten Teil entfallen. Seit dem 11. März 2024 ist kein Treffen einer Mieterorganisation mit einem Minister zum Wohnen erfasst.
Seit 2022 muss die Regierung ein Register der Treffen ihrer Mitglieder mit Interessenvertretern führen, die die Gesetzgebungs- oder Verordnungsarbeit der Regierung beeinflussen wollen, egal ob der Minister oder die Organisation um das Treffen gebeten hat (großherzogliche Verordnung (arrêté grand-ducal) vom 14. März 2022, Artikel 5). Jede Zeile nennt den Minister, das Datum, die Organisation, die vertretene Position und das betroffene Gesetz oder den Gesetzentwurf. Jede Zeile enthält nur eine kurze Beschreibung, kein Protokoll; die „Position“ ist also die eigene Zusammenfassung des Ministeriums.
Die Fassung vom 16. September 2026, aufgeführt auf der Registerseite der Regierung, hat 338 Seiten und 517 Einträge, vom 27. November 2023 bis zum 15. Juli 2026. Wir haben jede Zeile gelesen. Eine Zeile zählten wir als wohnungsbezogen, wenn die erfasste Position das Wohnen, Miete oder Mietzuschuss, Miteigentum, den Kauf auf Plan, Bauland oder die Lage des Immobilien- und Baumarkts betrifft, oder wenn das genannte Projekt des Treffens ein Wohnungsgesetz ist. Das ergibt 107 wohnungsbezogene Zeilen: 79 im Jahr 2024, 20 im Jahr 2025 und 8 im Jahr 2026 (1. Januar bis 15. Juli). Nahmen mehrere Minister an einem Treffen teil, hat jedes Ministerium es erfasst, und wir zählen jeden Eintrag; die 107 Einträge entsprechen 91 unterschiedlichen Treffen.
| Wer traf Minister zum Thema Wohnen (Registereinträge) | 2024 | 2025 | 2026 (bis 15. Juli) |
|---|---|---|---|
| Bau- und Immobilienbranche (Bauträger, Bauunternehmen, Handwerksverbände, Architekten, Hausverwalter) | 21 | 7 | 5 |
| Gemeinden und Syvicol, der Verband der luxemburgischen Gemeinden | 37 | 9 | 0 |
| Anbieter von bezahlbarem Wohnraum und soziale Organisationen | 10 | 2 | 0 |
| Mieter und Verbraucher | 3 | 0 | 0 |
| Andere Wirtschaftsverbände (Arbeitgeber, Banken, Versicherer, Hotels, Berater) | 5 | 1 | 1 |
| Sonstige (Notare, Umweltverbände, Landwirte, Studierende) | 2 | 1 | 2 |
| Ein gemeinsames Treffen (Gemeinden, Wirtschaft und Branche) | 1 | 0 | 0 |
| Wohnungsbezogene Einträge | 79 | 20 | 8 |
Die Einträge überzeichnen den Kontakt im Jahr 2024: Die 21 Einträge der Branche entsprechen 10 unterschiedlichen Treffen, weil die Gespräche zur Ankurbelung vom Januar 2024 von bis zu fünf Ministerien erfasst wurden. Im Jahr 2024 ist das Register breit gefächert. Die Mietervereinigung, soziale Organisationen, Gemeinden und die Branche tauchen alle auf, vor allem rund um die Gespräche zur Ankurbelung im Januar 2024 und das neue Gesetz über bezahlbaren Wohnraum. Im März 2024 suchte der Wohnungsbauminister selbst den Austausch mit Akteuren des bezahlbaren Wohnens, darunter die Mietervereinigung. Ab Mitte 2025 wird das Bild enger.
Der Booster wurde am 16. Juli 2026 angekündigt. Hier werden die 12 Monate vor dem Booster mit den 12 Monaten davor verglichen, nach derselben Kodierregel.
| Wohnungsbezogene Registereinträge | 16.07.2024 bis 15.07.2025 | 16.07.2025 bis 15.07.2026 |
|---|---|---|
| Bau- und Immobilienbranche | 7 | 8 |
| Gemeinden | 27 | 0 |
| Anbieter von bezahlbarem Wohnraum und soziale Organisationen | 2 | 0 |
| Mieter und Verbraucher | 0 | 0 |
| Andere Wirtschaftsverbände (Hotels, Versicherer) | 0 | 2 |
| Sonstige (Umweltverbände, Landwirte, Studierende) | 1 | 2 |
| Alle wohnungsbezogenen Einträge | 37 | 12 |
| davon nicht die Branche | 30 | 4 |
| davon vom Wohnungsbauministerium erfasst | 30 | 0 |
| Alle Registereinträge, zu jedem Thema | 173 | 119 |
| Abschnitt des Wohnungsbauministeriums, Einträge zu jedem Thema | 30 | 1 |
| Wohnungsbezogene Einträge außerhalb des Abschnitts des Wohnungsbauministeriums | 7 | 12 |
| Alle Registereinträge außerhalb des Abschnitts des Wohnungsbauministeriums | 143 | 118 |
Im direkten Vergleich gelesen, wuchs der erfasste Zugang der Branche nicht: 7 Einträge, dann 8. Verändert hat sich, dass fast alle anderen Einträge zum Wohnen ausblieben. Im früheren Jahr waren 29 der 30 anderen Einträge Gemeinden und Anbieter von Sozialwohnungen, die den Wohnungsbauminister trafen; im Jahr vor dem Booster verzeichnete der Abschnitt dieses Ministeriums nur einen Eintrag zu irgendeinem Thema, ein Treffen zu einem Landschaftsplan, gegenüber 30 im Jahr davor. Die meisten der 30 waren eine einzige Welle: 27 Treffen mit Gemeinden zur Anwendung des Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum von 2023. Lässt man diese Welle beiseite, sind es bei den anderen Einträgen 3, dann 4. Das gesamte Register schrumpfte um 31 % und die Einträge zum Wohnen um 68 %, doch außerhalb des Abschnitts des Wohnungsbauministeriums stiegen die Einträge zum Wohnen, von 7 auf 12 (Branche 6 auf 8, andere 1 auf 4), während alle Einträge dort von 143 auf 118 zurückgingen. Der Rückgang der Einträge zum Wohnen kommt also daher, dass der Abschnitt eines einzigen Ministeriums fast verstummte. Gemeinden und Anbieter von Sozialwohnungen waren nur dort erfasst worden; deshalb verschwinden sie im späteren Zeitraum aus dem gesamten Register, während die Einträge zum Wohnen anderswo in der Regierung stiegen. Mieterorganisationen hatten in keinem der beiden Jahre einen Eintrag. Deshalb stieg der Anteil der Branche von 7 von 37 auf 8 von 12: Ihre erfassten Treffen blieben stabil, während die Einträge des Wohnungsbauministeriums fast aufhörten. Diese Fassung des Registers endet am 15. Juli 2026. Nach der Verordnung von 2022 müssen die Sekretariate der Minister jedes Treffen innerhalb von 15 Tagen an das Register übermitteln, und die Regierung muss es innerhalb von sechs Wochen veröffentlichen; Treffen bis zum 15. Juli 2026 sollten also bereits in dieser Fassung stehen, und eine später hinzugefügte Zeile wäre eine verspätete Erfassung.
Das sind die 12 wohnungsbezogenen Einträge vom 16. Juli 2025 bis zum 15. Juli 2026. Keiner davon betrifft eine Mietervereinigung, einen Verbraucherverband, einen Anbieter von Sozialwohnungen oder eine Gemeinde, und keine Zeile vermerkt, dass ein Minister ein solches Treffen gesucht hätte.
| Datum | Ministerium | Organisation | Was das Register vermerkt | PDF-Seite |
|---|---|---|---|---|
| 05.09.2025 | Öffentliche Arbeiten | Fédération des Artisans | Die 7 % Registrierungsgebühren auf den bereits gebauten Teil abschaffen; einen allgemeinen MwSt-Satz von 8 % für Wohnungen in Betracht ziehen; ein Bürgerfonds, der „Biergerfong“ | 151 |
| 10.11.2025 | Finanzen | Horesca (Hotels und Restaurants) | Überprüfen, wie die „prime locative“ funktioniert, wenn ein Arbeitgeber ein Zimmer stellt | 169 |
| 25.11.2025 | Umwelt | Fédération des Artisans | Die Lage des Bausektors und steuerliche Maßnahmen für das Wohnen | 307 |
| 03.12.2025 | Wirtschaft | Chambre immobilière | Verpflichtende Zehnjahresversicherung für Bauträger, eine bessere Fertigstellungsgarantie, Anreize für Wohnungsinvestoren | 96 |
| 19.01.2026 | Staatsministerium | Fédération des Développeurs Immobiliers (FDI) | Reform des Einkommensteuerbonus (Artikel 152) für bestimmte Investitionen auf Plan, die Energiekriterien erfüllen | 7 |
| 22.01.2026 | Hochschulwesen | ACEL (Studierendenvereinigungen) | Eine Umfrage zum studentischen Wohnen, neben vielen anderen Themen | 288 |
| 03.02.2026 | Finanzen | Delegation der Luxembourg Confederation, darunter der FDI-Präsident | Der Immobiliensektor; „divers instruments de relance“ (verschiedene Instrumente zur Ankurbelung) | 166 |
| 06.02.2026 | Finanzen | Kuhn und Giorgetti (Bauunternehmen) | Der Bausektor; MwSt, Registrierungsgebühren und direkte Steuern; verschiedene Instrumente zur Ankurbelung | 165 |
| 11.03.2026 | Finanzen | ACA (Versicherungsverband) | Reform der Regeln zum Kauf auf Plan (mit Renten, Versicherungsgeheimnis) | 165 |
| 24.03.2026 | Wirtschaft | Fédération des Artisans | Steuerliche Maßnahmen zur Förderung von Wohnungsinvestitionen, eine bessere Fertigstellungsgarantie, verpflichtende Zehnjahresversicherung | 94 |
| 20.04.2026 | Finanzen | Fédération des Entrepreneurs | Neue Maßnahmen für den Wohnungsbau, u. a. Mietkauf („location-vente“); ein rechtlicher Rahmen für einen „Biergerfong“ | 165 |
| 07.07.2026 | Inneres | Centrale Paysanne (Landwirte) | Befreiungen landwirtschaftlicher Flächen von der Grundsteuer und der Steuer auf ungenutztes Bauland (Gesetzentwurf 8082A) | 269 |
Der „Biergerfong“ wäre ein Bürgerfonds, über den Privatpersonen in Immobilienprojekte investieren. Die letzte Spalte der Tabelle nennt zu jeder Zeile die Seite im PDF des Registers. Drei dieser Zeilen berühren das Wohnen nur am Rand: Studierende, Personalzimmer in Hotels und die Besteuerung landwirtschaftlicher Flächen. Von den 9 Treffen zur Wohnungspolitik selbst fanden 8 mit der Branche statt und eines mit den Versicherern; zählt man die Zeile der Landwirte zur Steuer auf ungenutztes Bauland als Wohnungspolitik, sind es 8 von 10. An den 8 Treffen mit der Branche sind etwa sechs Organisationen beteiligt, und die Fédération des Artisans trug ihr Anliegen drei verschiedenen Ministern vor. Der Anteil ist ähnlich in Zeitfenstern, die nach dem letzten Treffen des Wohnungsbauministeriums zum Wohnen am 16. Juni 2025 beginnen: Ab dem 17. Juni 2025 sind es 9 von 13, und allein im Jahr 2026 5 von 8. Über das gesamte Kalenderjahr 2025 sind es 7 von 20, weil Gemeinden (9 Einträge) und Anbieter von Sozialwohnungen (2) in der ersten Jahreshälfte noch vorkommen. Zählt man die Delegation der Luxembourg Confederation vom 3. Februar 2026, zu der der FDI-Präsident gehörte, stattdessen als allgemeinen Wirtschaftsverband, beträgt die Zahl für die 12 Monate 7 von 12.
Die letzte Zeile einer Mietervereinigung zum Thema Wohnen datiert vom 11. März 2024, im Wohnungsbauministerium. Der Verbraucherschutzverband ULC traf den Finanzminister Ende 2024 zweimal, zum Haushalt 2025 und zu Hypothekeneintragungen; das Register vermerkt bei keinem der beiden Treffen das Wohnen als Thema, daher haben wir sie nicht gezählt.
Die Grafik zählt die Einträge zu jedem Thema im Abschnitt des Wohnungsbauministeriums im Register (PDF-Seiten 39 bis 69) für jeden Zeitraum: 30, dann 1.
Source: gouvernement.lu, Registre des entrevues des membres du gouvernement, PDF 20260916 (338 p.), 2026-09-28, pp. 39–69
Der Abschnitt des Wohnungsbauministeriums verzeichnet 52 Treffen zum Wohnen im Jahr 2024, 11 im Jahr 2025 und keines im Jahr 2026. Das letzte datiert vom 16. Juni 2025; der einzige Eintrag dieses Ministeriums für 2026 ist ein Treffen mit der Gemeinde Betzdorf zu einem Landschaftsplan. Der Rückgang geht größtenteils auf eine einmalige Welle zurück: 41 dieser Treffen, 2024 und Anfang 2025, fanden mit einzelnen Gemeinden zur Anwendung des Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum von 2023 statt, und das letzte davon datiert vom 27. März 2025. Das Register kann nicht zeigen, ob das Ministerium nach Juni 2025 keine Treffen zum Wohnen abhielt oder sie abhielt, ohne sie zu erfassen. Da die Verordnung von den Sekretariaten der Minister verlangt, jedes Treffen innerhalb von 15 Tagen zu erfassen, ist die Antwort wichtig; nur das Ministerium kann sagen, was zutrifft. So oder so hat das Wohnungsbauministerium, das den Booster zusammen mit dem Finanzministerium ankündigte, in den 12 Monaten vor dem Paket kein erfasstes Treffen zum Wohnen. Das Register führt Claude Meisch als Minister sowohl im Abschnitt Wohnungsbau als auch im Abschnitt Bildung. Sein Abschnitt Bildung verzeichnet vor dem 9. September 2025 keinen Eintrag und von da an bis zum 15. Juli 2026 15, während sein Abschnitt Wohnungsbau einen verzeichnet. Das könnte eher eine Änderung darin widerspiegeln, wie seine Ministerien Treffen erfassen, als darin, wen er trifft; das Register allein kann nicht sagen, was davon zutrifft.
Auch das gesamte Register wurde dünner: 319 Einträge im Jahr 2024, 122 im Jahr 2025 und 63 im Jahr 2026 bis Mitte Juli. Der Anteil des Wohnens sank von 25 % aller Einträge im Jahr 2024 auf 16 % im Jahr 2025 und 13 % im Jahr 2026. Weil das gesamte Register dünner wurde, beweisen weniger Einträge zum Wohnen nicht, dass es weniger Treffen zum Wohnen gab. Im Jahr 2026 verzeichnet das Register die Treffen der Branche zum Wohnen im Finanzministerium, im Wirtschaftsministerium und im Staatsministerium; der Finanzminister reichte später die Booster-Gesetzentwürfe 8806 und 8807 ein.
Die Regierung kündigte den Booster fir de Wunnengsbau mit sieben Maßnahmen am 16. Juli 2026 an, einen Tag nach dem letzten Treffen in dieser Fassung des Registers. Laut der Zusammenfassung des Regierungsrats vom 24. Juli 2026 verabschiedete der Regierungsrat an diesem Tag zwei Booster-Gesetzentwürfe, und der Finanzminister reichte sie am selben Tag ein: den Gesetzentwurf 8807 zu den Registrierungsgebühren beim Kauf auf Plan und den Gesetzentwurf 8806 zum Bëllegen Akt, der Steuergutschrift auf die Registrierungsgebühren beim Kauf einer Wohnung, in der man selbst wohnt. Ein dritter Gesetzentwurf, 8836, vom Regierungsrat am 4. September 2026 gebilligt und am 29. September 2026 von Wohnungsbauminister Claude Meisch eingereicht, enthält die Maßnahme zu den Wohnungsbeihilfen. Am 29. September 2026 zeigten die Gesetzentwürfe 8806 und 8807 weiterhin nur die Einreichung. Wir haben die wichtigsten erfassten Forderungen dem Gesetzentwurf 8807 gegenübergestellt, wo er gilt, und sonst der Ankündigung; die übrigen erfassten Forderungen derselben Organisationen sind nach der Tabelle aufgeführt.
| Erfasste Forderung | Booster-Maßnahme | Stand |
|---|---|---|
| Die 7 % Registrierungsgebühren auf den bereits gebauten Teil abschaffen (Fédération des Artisans, 05.09.2025) | Gesetzentwurf 8807: keine Gebühren auf den bereits gebauten Teil, Wohnungen auf Plan höchstens zu 80 % fertiggestellt, Urkunden 16.07.2026 bis 16.07.2029 | Weitgehend übereinstimmend |
| Einen allgemeinen MwSt-Satz von 8 % für Wohnungen in Betracht ziehen (Fédération des Artisans, 05.09.2025) | 8 % MwSt nur für neue Sozialmietwohnungen, mit Bedingungen | Teilweise |
| Ein Bürgerfonds (Fédération des Artisans, 25.06.2025; am 05.09.2025 „Biergerfong“ genannt; Fédération des Entrepreneurs, 20.04.2026) | Ein staatlicher „Housing Bond“ über 250 Millionen € ab Anfang 2027 | Teilweise |
| Anreize für Wohnungsinvestoren (Chambre immobilière, 03.12.2025; Fédération des Artisans, 24.03.2026) | Neue Abschreibung: 6 % pro Jahr über 6 Jahre, wenn die Abschreibungsbasis höchstens 600.000 € pro Gebäude beträgt; darüber 2 % auf die gesamte Basis ohne zeitliche Begrenzung; bei Käufen im Jahr 2026 kann zwischen der alten und der neuen Regelung gewählt werden | Teilweise |
| Die Obergrenze von 250.000 € streichen (Chambre immobilière, 06.12.2024) | Der neue Satz von 6 % hat seine eigene Grenze von 600.000 € pro Gebäude | Eine Grenze bleibt, auf anderer Grundlage |
| Die Regelung für juristische Personen öffnen, einschließlich institutioneller Investoren (Chambre immobilière, 06.12.2024) | Neue Regelung „destiné aux particuliers“ (für Privatpersonen bestimmt) | Nicht im vorgestellten Paket |
| Mietkauf, „location-vente“ (Fédération des Entrepreneurs, 20.04.2026) | Keine | Nicht im Booster |
| Reform des Steuerbonus nach Artikel 152 für Investitionen auf Plan (FDI, 19.01.2026) | Keine | Nicht im Booster |
| Verpflichtende Zehnjahresversicherung, bessere Fertigstellungsgarantie (Chambre immobilière, 03.12.2025; Fédération des Artisans, 24.03.2026) | Keine | Nicht im Booster |
Weitere erfasste Forderungen derselben Organisationen stehen nicht in der Tabelle, und keine davon ist im Booster enthalten: ein Fonds für energetische Sanierung (Fédération des Artisans, 25.06.2025); schnellere Pilotprojekte für die energetische Sanierung von Wohnungen und eine neu gefasste Preisrevisionsformel (Fédération des Artisans, 05.09.2025); eine einheitliche Preisangabe und die Selbstregulierung des Berufsstands nach einem Ethikkodex (Chambre immobilière, 06.12.2024); sowie die Kosten der Anwendung des PMR-Gesetzes (Barrierefreiheit) (Fédération des Artisans, 24.03.2026).
Was „teilweise“ bedeutet. Der MwSt-Satz von 8 % gilt nur für neue Sozialmietwohnungen mit höchstens 120 m², deren Preis pro m² höchstens dem regionalen Median entspricht, mit einer Mietrendite von höchstens 4 % des investierten Nettokapitals und einer Vermietung über mindestens zehn Jahre an einen vom Wohnungsbauministerium zertifizierten Mieter. Der Housing Bond, den die Regierung als Fortsetzung ihres Defence Bond darstellt, nutzt Ersparnisse der Bürger für das Wohnen, wie der „Biergerfong“; er entspricht der Forderung nur teilweise, weil er eine Staatsanleihe ist, die bezahlbaren Wohnraum finanziert und deren Zinsen von der Quellensteuer von 20 % befreit sind, und kein Fonds für Investitionen in Immobilienprojekte. Die neue Abschreibung bringt, mit einer Grenze von 600.000 €, den Satz von 6 % über 6 Jahre zurück, der für Käufe auf Plan galt, die bis zum 30. Juni 2025 unterzeichnet wurden. Im Paket 2024 galt die Obergrenze von 250.000 € für einen besonderen Bauabzug (Artikel 129f des Einkommensteuergesetzes). Die neue Regelung ist für Privatpersonen bestimmt, berichtete die Abgeordnetenkammer. Versicherung und Fertigstellungsgarantie gehören zu einer separaten Reform des Gesetzes zum Kauf auf Plan, die 2025 in Konsultation war. Jede Forderung lässt sich im Register und anhand der hier verlinkten Gesetzestexte überprüfen.
Vier der sieben Booster-Maßnahmen spiegeln also eine zuvor erfasste Forderung wider: eine eng, drei teilweise. Streng gelesen entspricht nur eine Maßnahme eng einer Forderung. Die anderen drei entsprechen keiner konkreten Forderung in irgendeiner Zeile von 2025 oder 2026: erstens die höhere Steuergutschrift Bëllegen Akt (von 40.000 € auf 45.000 €, Gesetzentwurf 8806); zweitens höhere Zinssubventionen für alle Haushalte, mit mehr für Käufer bis 35 Jahre, dazu die Erwerbsprämie (prime d'accession à la propriété) für junge Käufer bezahlbarer Wohnungen (Gesetzentwurf 8836); drittens 300 Millionen € mehr für die eigenen Käufe bezahlbarer Wohnungen auf Plan durch den Staat. Keine Zeile forderte gezielt diese letzte Maßnahme. Eine Zeile im Abschnitt Finanzen vom 17. Januar 2025 verzeichnet einen Austausch über Möglichkeiten öffentlich-privater Partnerschaften, und am 5. September 2025 bat die Fédération des Artisans den Minister für Öffentliche Arbeiten, „maintenir les investissements publics à un niveau élevé“ (die öffentlichen Investitionen auf hohem Niveau zu halten), ohne das Wohnen zu nennen; diese allgemeine Forderung werten wir nicht als Widerhall, als loser Widerhall gewertet ergäbe sie aber fünf von sieben. Die Regierung stellt die Maßnahme als Ankerreservierung dar, die Projekten hilft, die von den Banken verlangten Vorverkäufe zu erreichen, „déclenchant ainsi le financement des promoteurs“ (und so die Finanzierung der Bauträger auslöst). Zwei Treffen mit der Branche im Februar 2026 vermerken nur allgemeine Gespräche über „divers instruments de relance“ und die betroffenen Steuergesetze; ihnen lässt sich daher keine konkrete Forderung zuordnen.
Ein Detail änderte sich zwischen Ankündigung und Gesetzentwurf. Die Pressemitteilung beschränkte die Befreiung beim Kauf auf Plan auf Käufer eines Hauptwohnsitzes. Der eingereichte Gesetzentwurf 8807 enthält keine solche Bedingung: Er erfasst Privatpersonen, die Wohnungen auf Plan kaufen, und laut der Zusammenfassung der Kammer gilt er für Käufer, die „pour habiter ou pour louer“ (um selbst zu wohnen oder um zu vermieten) kaufen. Die Maßnahme, die einer Forderung der Branche am engsten folgt, hilft also auch privaten Investoren, die zum Vermieten kaufen. Unser früherer Booster-Erklärartikel, auf Grundlage der Ankündigung geschrieben, beschreibt diese Befreiung weiterhin als auf einen Hauptwohnsitz beschränkt, stellt die beiden Gesetzentwürfe vom Juli so dar, als enthielten sie das Paket, einschließlich des MwSt-Satzes von 8 %, der Hilfe für junge Käufer und der Abschreibung, und sagt, dass die Verbesserungen der Subvention auch Dossiers zugutekommen, für die bereits Zahlungen laufen. Die eingereichten Gesetzentwürfe gehen ihm in vier Punkten vor: Gesetzentwurf 8807 enthält keine Bedingung eines Hauptwohnsitzes; die Gesetzentwürfe vom Juli enthalten nur die Befreiung beim Kauf auf Plan und den Bëllegen Akt, die Hilfe für junge Käufer steht in Gesetzentwurf 8836, und für den MwSt-Satz von 8 % und die Abschreibung gibt es noch keinen Gesetzentwurf; Gesetzentwurf 8836 gewährt die Erhöhung für junge Käufer nur für Urkunden, die nach seinem Inkrafttreten unterzeichnet werden (bei Selbstbauern zählt der erklärte Baubeginn), während die allgemeine Erhöhung auch für bereits laufende Subventionen gilt; und bei Urkunden zum Kauf auf Plan, die vor Inkrafttreten von Gesetzentwurf 8807 unterzeichnet werden, stellt der Notar und nicht der Käufer den Antrag bei der AED.
Die deutlichste Abfolge im Register ist zugleich die beste Warnung davor, es als Ursache und Wirkung zu lesen. Am 5. Dezember 2024 traf die Chambre immobilière das Finanzministerium zur Baukrise und zur Erholung von Bautätigkeit und Wohnungsverkäufen; diese Zeile vermerkt keine konkrete Forderung. Am 6. Dezember 2024 bat die Bauträgersektion der Chambre immobilière den Wirtschaftsminister, die Maßnahmen gegen die Wohnungskrise zu verlängern, die das Register als „initialement limitées au 31.12.2024“ (zunächst bis zum 31.12.2024 befristet) beschreibt. Zwölf Tage später, am 18. Dezember 2024, reichte Finanzminister Gilles Roth den Gesetzentwurf 8470 ein, um diese steuerlichen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. Das Parlament verabschiedete ihn am 2. April 2025 mit 42 zu 18 Stimmen, und er wurde zum Gesetz vom 4. April 2025 (Mémorial A n°121).
Doch der Haushaltsentwurf 8444 für 2025, eingereicht am 9. Oktober 2024 und damit zwei Monate vor diesem Treffen, halbierte bereits die Bemessungsgrundlage der Registrierungsgebühren beim Wohnungskauf für Urkunden, die vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. Juni 2025 unterzeichnet werden. Die Begründung des Gesetzentwurfs 8470 besagt, dass seine sechsmonatige Verlängerung an diese Haushaltsmaßnahme angeglichen wurde. Das Datum 30. Juni 2025 war Regierungspolitik, bevor die Forderung erfasst wurde. Das Register zeigt, dass Bauträger und Regierung zur selben Zeit dasselbe wollten. Es zeigt nicht, wer wen bewegt hat.
Nach der Verordnung von 2022 lässt das Register Gremien des Sozialdialogs aus, etwa die Tripartite, in der die Gewerkschaften sitzen, außerdem sektorielle Ausschüsse und Konferenzen sowie Treffen zu individuellen Entscheidungen. Eine dort gehörte Stimme von Mietern oder Gewerkschaften würde nicht auftauchen. Ein zweites Register erfasst hochrangige Regierungsberater. Seine Fassung vom 7. Juli 2026 zeigt eine Reihe von Treffen im Jahr 2025 im Justizministerium zum Gesetz über den Kauf auf Plan, geführt von einem Berater, der im Abschnitt Finanzen dieses Registers aufgeführt ist, darunter mit Verbrauchern (ULC und das Europäische Verbraucherzentrum, 12. Juni 2025), Banken (17. Juni), Notaren (3. Juli), einem Eigentümerverband (4. Juli), Verbänden von Bauunternehmen, Handwerk und Architekten zusammen mit der Chambre immobilière und der Chambre de Commerce (18. Juli) und Versicherern zusammen mit der Versicherungsaufsicht (Commissariat aux assurances, 22. Juli 2025). Erfasst ist, dass Verbraucher zum Kauf auf Plan gehört wurden, aber von einem Berater; keine Zeile im Register der Minister verzeichnet sie.
Die stärkste Fassung dieses Arguments steckt in den Zahlen selbst. Die Branche wurde im Jahr davor 7-mal und im Booster-Jahr 8-mal erfasst; das Register gibt also keinen Hinweis darauf, dass sie Zugang gewonnen hat. Was nach dem 27. März 2025 im Register endet, ist die einmalige Welle von Treffen des Wohnungsbauministeriums mit Gemeinden zum Gesetz von 2023, und ohne diese Welle sind es bei den anderen Einträgen 3, dann 4. In einer Baukrise müssen Minister außerdem mit denen reden, die bauen. Zwei der Maßnahmen, die Forderungen widerspiegeln, beleben zudem Teile der früheren eigenen Ankurbelungsmaßnahmen der Regierung wieder: die Abschreibung von 6 % über 6 Jahre für Käufe auf Plan, die bis zum 30. Juni 2025 lief, und Senkungen der Registrierungsgebühren wie die halbierte Bemessungsgrundlage, die bis zum selben Datum galt. Die Ankurbelung von 2024 folgte auf Gespräche im Januar 2024, bei denen die Mietervereinigung anwesend war. Der Booster fügt außerdem Hilfen für junge Käufer hinzu, die keine erfasste Forderung verlangt hatte, und er knüpft seinen MwSt-Satz von 8 % an soziale Bedingungen, die die Branche nicht gefordert hatte. In der Kammer warnten Abgeordnete der Opposition am 16. Juli 2026, dass die Hilfen über die Marktpreise weitergegeben werden könnten; die Sorgen der Käufer wurden also im Parlament vorgebracht. All das ist berechtigt, und wir behaupten nicht, dass die Branche den Booster geschrieben hat.
Unsere Aussage ist enger. Das Register zeigt nicht, dass die Branche Zugang gewann; es zeigt, dass ihre erfassten Treffen stabil blieben, während der Abschnitt des Wohnungsbauministeriums, in dem Gemeinden und Anbieter von Sozialwohnungen erfasst worden waren, fast verstummte. In den 12 Monaten vor dem Booster dominieren Bauunternehmen und Bauträger die eigenen Unterlagen der Regierung darüber, wer versuchte, die Regeln zum Wohnen zu beeinflussen: 8 von 12 Einträgen, 8 der 9 zur Wohnungspolitik selbst und kein Eintrag von Mieter-, Verbraucher- oder Sozialwohnungsorganisationen oder Gemeinden. Vier der sieben Maßnahmen des Pakets spiegeln ihre erfassten Forderungen wider, eine davon eng. Ist das Register vollständig, ist das eine Lücke darin, wessen Stimmen in erfassten Ministertreffen gehört wurden; ist es das nicht, ist es eine Lücke im Register selbst. So oder so ist es kein Beweis dafür, dass die Politik von der Branche vereinnahmt wurde. Diese Lesart würde geschwächt, wenn die Ministerien zeigten, dass Mieter-, Verbraucher- oder Sozialwohnungsorganisationen zum Booster in Formaten konsultiert wurden, die das Register nicht erfasst, wenn das Wohnungsbauministerium zeigte, dass es Treffen zum Wohnen abhielt, die es nicht erfasste, oder wenn eine spätere Fassung des Registers solche Treffen hinzufügte.
Die drei Maßnahmen, die Forderungen der Branche nur teilweise widerspiegeln – die Abschreibung, der MwSt-Satz von 8 % und der Housing Bond –, haben noch keinen Gesetzentwurf. Hier können Stellungnahmen noch aktenkundig werden.
Dies ist eine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung: Klären Sie Ihren Fall vor der Unterzeichnung mit einem Notar oder Steuerberater.
Die Abwägung, die offen bleibt: Sollten die Gesetzentwürfe zur Abschreibung und zum MwSt-Satz von 8 % in einer Baukrise auf eine erfasste Anhörung von Mieter- und Verbraucherorganisationen warten, auch wenn das Maßnahmen verzögert, die der Bausektor zur Ankurbelung des Baus gefordert hat?
Grundgesamtheit: jede Zeile des Registers der Treffen der Minister mit Interessenvertretern, Fassung vom 16.09.2026 (338 Seiten, 517 Einträge vom 27.11.2023 bis zum 15.07.2026, davon 13 aus dem Jahr 2023, keiner davon zum Wohnen), heruntergeladen von gouvernement.lu und am 2026-09-28 erneut geprüft (dieselbe Datei, 868.302 Bytes). Wir haben die Tabellenzeilen aus dem PDF extrahiert und die Zahl der datierten Zeilen Seite für Seite mit der Datumsspalte abgeglichen. Eine Zeile gilt als wohnungsbezogen, wenn ihre „Position défendue“ das Wohnen, Miete oder Mietzuschuss, Miteigentum, die Rechtsordnung des Kaufs auf Plan (VEFA), Bauland oder die Lage oder Ankurbelung des Immobilien- und Baumarkts betrifft, oder wenn ihre „Projet(s) concerné(s)“ ein Wohnungsgesetz als Gegenstand des Treffens nennen. Ausgeschlossen haben wir Unterbringungstarife im Pflegesektor, ein Treffen zu erneuerbaren Energien, bei dem das Wohnen nur im Titel eines von vielen aufgeführten Gesetzen vorkommt, sowie Bauvorschriften ohne Wohnbezug (zum Beispiel Berufszugang, allgemeine Bauhaftung, öffentliche Bauaufträge und Bauprodukte). Treffen zu Bauvorschriften wurden auf beiden Seiten ausgeschlossen, zum Beispiel Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt zur nationalen Bauverordnung (26.02.2026), FIEC und CRTIB zu Bauprodukten und digitalen Baugenehmigungen (19.01.2026) sowie OAI zu Berufsregeln (19.06.2026). Eine zweite manuelle Prüfung am 2026-09-28 las jede Zeile erneut, die Wohnen, Miete, Mietverträge, Immobilien, Käufe auf Plan, Bau oder Bauland erwähnt, und fügte zwei Zeilen des Versicherungsverbands ACA zum Kauf auf Plan hinzu (22.04.2024 und 11.03.2026). Jede aufgenommene Zeile wurde nach Art der Organisation kodiert. Die Zeilen werden je Ministerium gezählt; ein Treffen, das mehrere Ministerien erfasst haben, zählt einmal je Ministerium, und die 107 Zeilen entsprechen 91 unterschiedlichen Treffen nach Datum und Organisation. Vier Grenzfälle sind nach der Regel enthalten (19.02.2024 GAI/OAI im Innenministerium zum Pacte Logement 2.0; 24.06.2024 Mouvement Ecologique und 11.02.2025 natur&ëmwelt im Umweltministerium zum Wohnen im Naturschutz-Gesetzentwurf; 22.04.2024 ACA im Justizministerium zur Fertigstellungsgarantie beim Kauf auf Plan); ohne sie beträgt die Summe 103, und keine Zahl für die 12 Monate vor dem Booster ändert sich. Eine unabhängige Prüfung stufte auch die unten beschriebene UNICEF-Zeile vom 19.04.2024 als Grenzfall ein; ohne alle fünf Zeilen beträgt die Summe 102. Ein unabhängiger Prüfer hat die Zählungen mit eigenem Code aus dem PDF neu ermittelt und eine Zeile gefunden, die unsere erste Kodierung übersehen hatte: ein Treffen von UNICEF im Staatsministerium (Premierminister) am 19.04.2024, bei dem unter sechs Maßnahmen gegen Kinderarmut die Finanzierung der sozialen Mietverwaltung (gestion locative sociale) gefordert wurde; es ist jetzt enthalten. Die Forderungen wurden verglichen mit den Gesetzentwürfen 8806 und 8807 (eingereicht am 24.07.2026) und 8836 (eingereicht am 29.09.2026), der Booster-Ankündigung der Regierung vom 16.07.2026, der Zusammenfassung der Abgeordnetenkammer vom selben Tag, der Zusammenfassung des Regierungsrats vom 24.07.2026 sowie den Texten und Dossiers der Gesetzentwürfe 8444 und 8470. Um eingereichte Booster-Gesetzentwürfe zu finden, prüften wir am 2026-09-28 die Dossiers 8775 bis 8826 der Kammer und am 2026-09-29 die Dossiers 8800 sowie 8827 bis 8836, das neueste; der MwSt-Gesetzentwurf 8812 setzt EU-Regeln um, die Einkommensteuer-Gesetzentwürfe 8775 und 8782 enthalten die neue Abschreibung nicht, der Gesetzentwurf 8829 finanziert ein einzelnes Projekt für bezahlbaren Wohnraum (Val Saint André), und für den Haushaltsentwurf 2027 (8800) war kein Dokument online; das Dossier 8800 haben wir am 2026-09-30 erneut geprüft. Das Hauptzeitfenster sind die 12 Monate vor der Ankündigung (16.07.2025 bis 15.07.2026). Ihm werden im direkten Vergleich die 12 Monate davor (16.07.2024 bis 15.07.2025) nach derselben Kodierregel gegenübergestellt, zusammen mit der Zahl aller Registereinträge in jedem Zeitfenster (173 und 119); keine der drei nach der ersten Kodierung hinzugefügten Zeilen fällt in das frühere Zeitfenster. Im früheren Zeitfenster ist einer der vier Grenzfälle (natur&ëmwelt, 11.02.2025) der einzige Eintrag außerhalb des Wohnungsbauministeriums, der nicht von der Branche stammt; ohne ihn hat dieses Zeitfenster 36 Einträge zum Wohnen, 29 davon nicht von der Branche. Ein Treffen der ULC zu Hypothekeneintragungen (15.11.2024) und ein Treffen einer Gemeinde zur Flächenwidmung (Bourscheid, 16.07.2024) werden nach der Regel nicht gezählt; beide würden die anderen Einträge des früheren Zeitfensters erhöhen. Wird die Delegation der Luxembourg Confederation als allgemeiner Wirtschaftsverband kodiert, beträgt die Zahl der Branche in beiden Zeitfenstern 7. Die Zeile der OAI vom 15.10.2024 beim Wohnungsbauministerium, die vor allem die Verwaltungsvereinfachung im Bauwesen betrifft, gilt nur über einen einzigen Punkt als wohnungsbezogen, die Bitte, die großherzogliche Verordnung vom 20.12.2019 über die Mindestanforderungen an vermietete Wohnungen so zu überarbeiten, dass sie biobasierte Baustoffe wie Holz nicht ausschließt (die Verordnung steht auch in ihrer Liste der Gesetze); ohne sie beträgt die Zahl der Branche 6, dann 8. Um zu prüfen, ob der Rückgang allgemein ist, haben wir außerdem je Zeitfenster jeden Eintrag zu jedem Thema im Abschnitt des Wohnungsbauministeriums (PDF-Seiten 39 bis 69: 30 im früheren Zeitfenster, 1 im späteren) und im Abschnitt Bildung gezählt. Der Artikel nennt auch die Zahlen ab dem 17.06.2025, für 2026 allein und für Kalenderjahre. Wir haben das Register der Regierungsberater (Fassung 07.07.2026) auf Treffen zum Wohnen in 2025 und 2026 geprüft. ChatHome-Inseratsdaten wurden nicht verwendet.
Das Register erfasst nur Treffen, die darauf abzielen, Gesetzgebungs- oder Verordnungsarbeiten zu beeinflussen; Gremien des Sozialdialogs, sektorielle Ausschüsse und Konferenzen sowie individuelle Entscheidungen sind ausgenommen, und jedes Ministerium erfasst seine eigenen Treffen. Die Zeilen enthalten nur eine kurze Beschreibung, kein Protokoll; die erfasste Position ist also die Zusammenfassung des Ministeriums, und zwei Treffen mit der Branche vermerken nur „divers instruments de relance“ (verschiedene Instrumente zur Ankurbelung). Weniger Einträge beweisen nicht weniger Treffen: Die Zahl aller Zeilen fiel von 319 im Jahr 2024 auf 122 im Jahr 2025 und zwischen den beiden 12-Monats-Zeitfenstern von 173 auf 119. Insbesondere kann das Register nicht zeigen, ob das Wohnungsbauministerium nach dem 16. Juni 2025 keine Treffen zum Wohnen abhielt oder sie abhielt, ohne sie zu erfassen; sein Abschnitt ging zwischen den beiden Zeitfenstern von 30 Einträgen zu jedem Thema auf 1 zurück, während der Abschnitt Bildung desselben Ministers am 9. September 2025 mit der Erfassung begann. Diese Fassung endet am 15. Juli 2026. Nach der Verordnung von 2022 müsste jedes Treffen bis zu diesem Datum bereits veröffentlicht sein (15 Tage für die Erfassung, sechs Wochen für die Veröffentlichung); eine später hinzugefügte Zeile wäre also eine verspätete Erfassung. Die Einstufung einer Zeile als wohnungsbezogen erfordert eine Abwägung; die Regel und die bei späteren Prüfungen hinzugefügten Zeilen stehen in der Methodik. Die Gesetzentwürfe 8806, 8807 und 8836 können sich im Parlament noch ändern, und die übrigen vier Maßnahmen wurden mit der Ankündigung verglichen, weil wir für sie keinen eingereichten Gesetzentwurf gefunden haben. Eine übereinstimmende Forderung und Maßnahme zeigen eine Abfolge, keine Ursache. Diese Analyse stützt sich nur auf schriftliche öffentliche Unterlagen; die genannten Organisationen wurden vor diesem Entwurf nicht kontaktiert.
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